Der Kommissionsvorschlag zur Deregulierung des Handwerks - Eine kritische Einschätzung der ökonomischen Literatur

Lankau, M. & Müller, K. (2015). Der Kommissionsvorschlag zur Deregulierung des Handwerks - Eine kritische Einschätzung der ökonomischen Literatur. Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung (Heft 5). Göttingen.

Das Vorhaben der EU-Kommission, die Zugangsreglementierungen zu den Berufen innerhalb der Europäischen Staaten weiter aufzulösen, kann das deutsche Handwerk arg treffen. Denn 41 der 92 Gewerbezweige, die im "Gesetz zur Ordnung des Handwerks", kurz Handwerksordnung (HwO), aufgeführt sind, stehen unter dem sogenannten "Meistervorbehalt", d.h. dass ein Handwerksmeister dieses Gewerkes Betriebsleiter sein muss. Der Inhaber benötigt seit der Handwerksrechtsnovelle von 2004 diese Qualifikation nicht. Ebenso gibt es bei der Einstellung von Personen keinerlei Einschränkungen. Die Meisterpflicht für den Betriebsleiter dient faktisch dem Verbraucherschutz, da viele Handwerksleistungen gefahrengeneigt sind. Dies wirkt sich auch positiv auf die Qualität der handwerklichen Produkte und Dienstleistungen aus.

Der Paradigmenwechsel, den die HwO-Novelle 2004 vollzogen hat, wird offenbar in der EU-Kommission nicht ausreichend erkannt, wie aus einer jetzt veröffentlichten Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) hervorgeht. Die Deregulierungsvorschläge, die die EU-Kommission im deutschen Handwerk durchsetzen möchte, begründet sie mit wissenschaftlichen Studien vor allem aus den USA und Großbritannien. Die dortigen Märkte seien, so das ifh, zum einen nicht mit den europäischen Gegebenheiten vergleichbar. Zum anderen werde nicht berücksichtigt, dass die Beschäftigung von Arbeitskräften in Handwerksunternehmen keiner Beschränkung unterliegt, sondern nur durch das definierte berufliche Qualifikationsniveau des Betriebsleiters, der zudem nicht zwingend ein Meisterdiplom haben muss, sondern auch einen vergleichbaren Abschluss z.B. als Ingenieur vorweisen darf.

Die Göttinger Volkswirtschaftler verweisen darauf, dass die EU-Kommission, statt außer­europäische Studien zu bemühen, sich besser auf die bereits vorliegenden Forschungen zur Deregulierung durch die HwO-Novelle 2004 stützen könne. Jüngste Forschungen aus 2014 und 2015 zeigten bereits, dass diese Reform unter anderem erhebliche negative Effekte bezüglich der Überlebensfähigkeit von Betrieben am Markt mit sich gebracht habe und die Ausbildungs­bereitschaft der Betriebe gesunken sei. Auch lasse sich nicht belegen, dass die Deregulierung des Handwerks seit 2004 zu einem Beschäftigungswachstum geführt habe.

Die Autoren der Studie empfehlen ferner, den volkswirtschaftlichen Nutzen des deutschen Handwerkskammersystems zu berücksichtigen. Teil jeder Handwerksmeisterprüfung sei auch die Ausbildereignungsprüfung. Die von der EU-Kommission erwogene völlige Abschaffung des Meistervorbehalts berge die Gefahr, dass die Bereitschaft zur Lehrlingsunterweisung sowie Teilnahme an der beruflichen Bildung im Handwerkskammersystem entscheidend geschwächt würde.

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