Meisterbonus und Meistergründungsprämie - Stellungnahme zu Anträgen im Thüringer Landtag

Bizer, K., Haverkamp, K., Runst, P., Thonipara, A. & Proeger, T. (2020). Meisterbonus und Meistergründungsprämie - Stellungnahme zu Anträgen im Thüringer Landtag. Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung (Heft 38). Göttingen.

Das Volkwirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk analysiert in seiner Stellungnahme die empirische Sachlage, die bislang nur sehr begrenzt vorliegende Literatur zur Wirkung von Instrumenten der Weiterbildungsförderung sowie auf theoretischer Ebene die ökonomischen Wirkungskanäle der beantragten Förderprogramme. Des Weiteren werden die bereits implementierten bundesländerspezifischen Förderprogramme, ihre Bedingungen und Förderhöhen miteinander verglichen. Diese Analyse führt zu folgender Bewertung der Anträge:

Die Entwicklung des Ausbildungs-, Fortbildungs- und Gründungsgeschehens in Thüringen zeigt im Vergleich mit den anderen Bundesländern auffällig negative Trends, was das Ergreifen von wirtschaftspolitischen Gegenmaßnahmen begründet. Ebenso sind bereits in mehreren Bundesländern Meisterprämien / Meistergründungsprämien eingeführt worden, sodass von einer nicht wettbewerbsneutralen Ungleichbehandlung von Fortbildungsteilnehmern im Bundesgebiet auszugehen ist.

Über die Wirkung dieser Maßnahmen im Handwerk liegen bislang keine kausalanalytischen Analysen vor, sodass alle Aussagen zur Wirksamkeit der Maßnahmen theoretischer Natur sind. Auf dieser Basis ist festzuhalten:

  • Die beantragten Maßnahmen sind prinzipiell geeignet, um die Anreize zur beruflichen Fortbildung und zur Gründungstätigkeit durch die Veränderung der relativen Kostenstrukturen zu verbessern. Die quantitative Wirkungsstärke und -breite dürfte dabei direkt von den jeweiligen Höhen der Prämien abhängen.
  • Anzunehmen ist eine positive, aber quantitativ begrenzte Wirkung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Prämien. Ferner ist anzunehmen, dass Prämien mit relativ geringer Höhe keine Breitenwirksamkeit entfalten, sondern überwiegend auf Personengruppen mit geringem Einkommen bzw. auf Berufe mit geringeren qualifikatorischen Lohnaufschlägen wirken werden.
  • Unabhängig von der Höhe leisten die beantragten Maßnahmen einen Beitrag zur Minderung der relativen Ungleichstellung der beruflichen und akademischen Bildung im Hinblick auf die Aufteilung der öffentlichen und privaten Kosten der Bildungswege.
Für Rückfragen zu den Ergebnissen dieser Studie steht Dr. Petrik Runst zur Verfügung.
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